Viktoria Kretschmer für Die Linke im Rat der Stadt Nienburg

Aktuelles

Am Freitag, 12.01.07, habe ich Frau Lühring, Kommunalaufsicht, Landkreis Nienburg, persönlich ein Schreiben zum Ratsbeschluss, im Baugebiet Celler Strasse/Brügger Weg keinen Spielplatz einzurichten, übergeben. Lesen Sie hier mehr dazu.

Wie wünschen Sie sich die Leinstrasse? Mailen Sie mir Ihre Anregungen

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Ganz herzlich danke ich allen Wählerinnen und Wählern, die mich bei den Kommunalwahlen neben 11 weiteren Ratsfrauen und 26 Ratsherren in den Rat der Stadt Nienburg gewählt haben.

Im Ratsinformationssystem der Stadt Nienburg finden Sie meine Kontaktdaten als Ratsfrau.

Meine Unabhängigkeit als Ratsfrau

Die Mitgliederversammlung des Kreisverbands Diepholz/Nienburg der Linkspartei hat am 03.11.06 beschlossen, auf kommunaler Ebene Amt und Mandat strikt zu trennen.

Ich werde mich stets bemühen, § 39 (1) der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu beachten: Die Ratsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließungen als Ratsmitglieder beschränkt wird, nicht gebunden.

Meine Bürgersprechstunde

Nienburgs Bürgern stehe ich samstags vormittags für Gespräche in deutscher und russischer Sprache zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anregungen für Anträge im Rat der Stadt. Bitte vereinbaren Sie mit mir vorab Termine.

Die nächste Ratssitzung ist am 27.02.2007 18:00

Die folgenden Sitzungstermine: 20.03.07, 22.05.07, 17.07.07, 25.09.07, 27.11.07, 18.12.07

Ratssitzung 19.12.2006

In zweiten Sitzung des Rats der Stadt Nienburg habe ich wie alle Ratsmitglieder für den Sparvorschlag des Bürgermeisters gestimmt. Dieser schafft finanziellen Spielraum für 20 weitere Krippenplätze.

Ratssitzung 07.11.2006

In der konstituierenden Sitzung des Rats der Stadt Nienburg hat der Rat u.a. als Ratsvorsitzende zwei Ratsherren, als Stellvertreter des Bürgermeisters zwei Ratsherren und als Ausschussvorsitzende eine Ratsfrau und neun Ratsherren gewählt. Die Frauenquote von 1 zu 13 ist hier noch nicht optimal.

Bei der Diskussion um den Bebauungsplan Brügger Weg/ Celler Strasse habe ich auf die eklatante Rechtsbeugung hingewiesen. Hier ist entgegen dem Niedersächsischen Gesetz über Spielplätze kein Spielplatz vorgesehen.

Hier mein Redebeitrag:

Begründung zur Ablehnung des Antrags zum Bebauungsplan 134

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren,

zur Kommunalwahl sind wir alle mit dem Ziel angetreten, Nienburg noch familien- und kinderfreundlicher zu gestalten.

Dazu gehören wohnsitznahe Kinderspielplätze für nachbarschaftliche Kontakte von Kindern und Eltern. Nach § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze ist hier ein Spielplatz von über 350 qm anzulegen. Die kleinen Fraktionen hatten dies bereits ausdrücklich beantragt. Dennoch verzichtet der Bebauungsplan des Neubaugebiets Celler Strasse/Brügger Weg auf einen Kinderspielplatz und verweist auf einen Ersatz-Spielplatz auf der anderen Seite der Celler Strasse und Maßnahmen am St. Nimmerleins-Tag.

§ 2 Absatz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze verlangt, dass Gemeinschafts-Spielplätze von allen Grundstücken, für die sie bestimmt sind, auf einem Weg von Grundstücken, für 400 m erreicht werden können. Das ist hier nicht gegeben. Das Baugebiet selbst ist ca. 310 m lang und ca. 110 m breit. Zum Spielplatz Schwalbenweg sind es von der Einmündung Brügger Weg/Celler Strasse1200 m, wenn man über die Fußgängerampel Sandweg 250 m (stadteinwärtss) geht. Zum kleineren Spielplatz Am Zimmerplatz/Obstbaumwiese sind es von der Tankstelle an der Celler Strasse noch ca. 900 m. Die Forderung des Gesetzes nach Wohnsitznähe erfüllen diese beiden Spielplätze also nicht.

Ziffer 3 des § 2 verlangt ferner, dass Spielplätze gefahrlos zu erreichen sein sollen. Wie soll das möglich sein, wenn Kinder auf dem Weg zum Ersatzspielplatz Schwalbenweg die viel befahrene Bundesstrasse 214 überqueren müssen? Wer von Ihnen will die Verantwortung tragen, wenn hier ein Kind auf dem Weg zum Spielen verunglückt?

Die im Bebauungsplan 134 herangezogenen Ausnahmeregeln des § 5 greifen hier nicht. Nach § 5 Absatz 3 kann der Investor den Anforderungen der §§ 2 und 3 durchaus entsprechen.

Der familienfeindliche Bebauungsplan beugt aus meiner Sicht geltendes Landesrecht. Daher lehne ich ihn hier ab.

Die Tageszeitung Die Harke schreibt dazu am 09. November 2006 unter der Überschrift: Letzte Debatte über Baugebiet: "Celler Strasse/Brügger Weg" verabschiedet

Auch Viktoria Kretschmer (Linkspartei) lehnt den Bebauungsplan ab. Ihre Gründe beziehen sich vor allem auf den fehlenden Spielplatz, der nach dem niedersächsischen Spielplatzgesetz erforderlich sei: "Hier ist Landesrecht gebeugt worden". Der Verweis im Bebauungsplan, dass andere Spielplätze genutzt werden könnten, sei nicht hinzunehmen, da diese zu weit entfernt seien und außerdem nicht - wie im Gesetz vorgeschrieben - gefahrlos zu erreichen: "Die Kinder müssen über eine viel befahrene Bundesstraße gehen, um zum Spielplatz zu kommen. Wer von Ihnen will die Verantwortung übernehmen, wenn ein Kind verunglückt?" fragte Viktoria Kretschmer diejenigen Ratsmitglieder, die für den Plan gestimmt haben. .

Mehr zum Thema Spielplatz im Bebauungsgebiet Celler Strasse/Brügger Weg.

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